Die Leistungen im Überblick
Ökologische Gutachten
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Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) stellt sicher, dass Eingriffe in Natur und Landschaft im Zuge von Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen fachgerecht ausgeglichen werden. Gemäß § 15 BNatSchG werden Beeinträchtigungen der Schutzgüter bewertet, der Kompensationsaufwand ermittelt und geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen geplant.
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Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird das Vorhaben mittels Konfliktanalyse auf das potenzielle Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände hin geprüft.
Anschließend werden praktikable Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet, um rechtssichere Genehmigungen zu ermöglichen und den Schutz wertvoller Arten sicherzustellen.
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FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen dienen der Prüfung, ob ein geplantes Vorhaben potenzielle Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete (Natura 2000) und ihre Schutzziele haben kann und somit eine volle FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist.
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Die faunistische Planungsraumanalyse bildet die Grundlage für eine ökologisch fundierte Projektplanung. Es werden potenzielle Artvorkommen, deren Vorkommen, Lebensräume und Bewegungsmuster durch eine Übersichtsbewegung erfasst. Diese Daten dienen als Grundlage zur Ermittlung und Organisation des faunistischen Untersuchungsspektrums (z.B. notwendige Kartierungen).
Sonstige Leistungen
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Gerne unterstützt Sie Biotope-Studio bei der Beantragung von naturschutzfachlichen Ausnahmegenehmigungen.
Z.B. Ausnahme vom Biotopschutz (BNatschG § 30 Abs. 3) oder dem Artenschutz (BNatSchG § 45). -
Ich biete umfassende naturschutzfachliche Beratung für Kommunen, Planungsbüros und private Vorhabenträger. Von der ersten Idee über die Genehmigungsphase bis hin zur Umsetzung begleite ich Projekte mit fundiertem ökologischem Fachwissen. Dabei liegt mein Fokus auf einer ausgewogenen Verbindung von Nutzungsinteressen und Naturschutzanforderungen. Durch frühzeitige Beratung und zielgerichtete Abstimmung mit Behörden können Konflikte vermieden und Planungsprozesse effizient gestaltet werden.
Kartierungen & Sonstiges
Entwicklungsplanungen
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Der Schutz wertvoller Biotope ist ein Kernanliegen nachhaltiger Landschaftsplanung. Ob Sie gemäß § 30 BNatSchG ein Ausgleichsbiotop schaffen müssen, eine Waldfläche ökologisch entwickeln möchten oder Wohnquartiere aufwerten möchten: Biotope-Studio übernimmt gerne fachliche Planungen und steht Ihnen Beratend zur Seite.
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Der Gewässerunterhaltungsplan (GUP), dient einer zielgerichteten und umweltverträglichen Gewässerunterhaltung. Er sorgt für eine übersichtliche Darstellung der erforderlichen Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen und unterstützt die Abstimmung mit Fachbehörden und Anliegern.
Der Unterhaltungsplan gibt konkret vor wann und wie Arbeiten durchzuführen sind und beschreibt diese im Detail,so dass einer fachgerechten Ausführung nichts mehr im Wege steht!
