Artenschutz am Gebäude

Bei Bau-, Sanierungs- und Abrissvorhaben kann der Artenschutz schnell einen Strich durch den Zeitplan machen. Das bedeutet Mehrkosten oder im schlimmsten Fall Baustopp.

Mit ausreichender Vorbereitung und Beratung von Biotop-Studio lassen sich Überraschungen vermeiden und Ihr Vorhaben im Kosten- und Zeitrahmen erfolgreich umsetzten.

Im Folgenden werden die ökologischen Grundlagen gebäudebewohnender Arten, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der typische Ablauf artenschutzfachlicher Prüfungen einfach erklärt.

Ökologie

Dachstuhl

Flachdach / Gründach

Gebäudefassade

Viele Gebäudestrukturen stellen für zahlreiche Tierarten im urbanen Raum einen essenziellen Lebensraum dar. Sie übernehmen die Funktion natürlicher Strukturen, die heute vielfach nicht mehr vorhanden sind und auf die die Arten im Verlauf ihres Lebenszyklus angewiesen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten Ersatzhabitaten. So nutzen beispielsweise Fledermäuse Dachstühle als Ersatz für Baumhöhlen, während bestimmte Vogelarten Gebäudedächer oder Fassaden als Brut- und Ruhestätten anstelle natürlicher Kiesbänke oder Felsstrukturen besiedeln.

Relevante Arten

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  • Fledermausarten wie die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) oder die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sind typische “Hausbewohner”. Man findet sie oft unter Dachpfannen oder in Zwischenräumen des Gemäuers. Diese sogenannten Quartiere (es gibt Sommer-, Winter-, Tagesquartiere, Wochenstuben, jenachdem in welcher Phase des Lebenszyklus das Quartier genutzt wird) müssen nicht sonderlich groß sein. Selbst der kleinste Spalt, von der Größe einer Streichholzschachtel, kann von Fledermäusen als Versteck genutzt werden. Dazu kommt dass Fledermäuse ihre Quartiere oft im Verbund nutzen (Ausweichquartiere) und somit nicht jedes Jahr im angestammten Quartier an zu treffen sind.

    Dies und die manchmal sehr vesteckten Quartiere machen eine Identifikation von Fledermausquartieren nicht immer einfach.

    Nichtbeachtete Fldermausquartiere führen bei Gebäudeabrissen oder Gebäudesanierungen schnell zu einem einem kostspieligen Baustopp seitens der Behörde.

    Dies kann durch eine gründliche Quartierskontrolle ihres Objektes frühzeitig verhindert werden. Sollte die Quartierskontrolle positiv ausfallen entwickeln wir mit Ihnen und im einvernehmen mit der Behörde weitere Schritte zur Umsetzung ihres Vorhabens.

  • Zahlreiche Vogelarten haben sich im Laufe der Siedlungsentwicklung an Gebäude als Brut- und Ruhestätten angepasst. Dazu zählen unter anderem die Dohle (Corvus monedula), der Haussperling (Passer domesticus) und der Mauersegler (Apus apus). Ursprünglich nutzten diese Arten natürliche Strukturen wie Baumhöhlen, Felsnischen oder Steilwände, die im urbanen Raum heute nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen.

    Gebäude übernehmen daher eine wichtige Funktion als Ersatzlebensraum. Genutzt werden insbesondere Hohlräume in Dachstühlen, Spalten im Mauerwerk, Lüftungsöffnungen, Dachüberstände sowie Nischen an Fassaden. Viele dieser Arten zeigen eine ausgeprägte Standorttreue und kehren jährlich an dieselben Brutplätze zurück.

  • Auch die zahlreichen Flachdächer der Stadt werden gelegentlich von Brutvögeln als Brutplatz genutzt. Hauptsächlich von Arten die man hier sonst garnicht vermutet wie den an Küsten lebenden Austernfischer oder Möwenarten. Dabe ähneln die oft mit Kies bedeckten und spärlich bewachsenen Flachdächer, den natürlichen Brutstandorten an Küste und Flüssen sehr stark.

    Das Problem dabei ist, dass die Jungvögel nach dem Schlupf nicht genug Nahrung auf den Dächern finden und daher meist auf den Dächern verhungern. Auch Bauarbeiten auf Dächern (z.B. Montage von Klimaanlagen) können die brütenden Vögel derart stören, dass sie ihr Gelege aufgeben. Da alle heimischen Brutvögel streng geschützt sind sind solche erheblichen Störungen strikt Verboten.

Rechtliches und möglicher Projekt Ablauf

Bauliche Maßnahmen an Gebäuden können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen, sofern Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders oder streng geschützter Arten betroffen sind. Maßgeblich sind hierbei die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die einschlägigen europäischen Richtlinien.

Eingriffe sind nur zulässig, wenn eine Beeinträchtigung geschützter Arten ausgeschlossen oder durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann. Eine frühzeitige fachliche Prüfung ist daher entscheidend, um Planungssicherheit zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Maßgebend hierfür ist § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist es verboten,

  1. Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, zu fangen, zu verletzten oder zu töten,

  2. Tiere der streng geschützten Arten und europäischer Vogelarten erheblich zu stören

  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Zu beachten: alle streng geschützten Arten sind zugleich besonders geschützt!

Klassischer Projektablauf

1. Übersichtsbegehung / Ersteinschätzung
Erste fachliche Einschätzung des Gebäudes hinsichtlich potenzieller artenschutzrechtlicher Konflikte.

1.2. Möglich tiefergehende Kartierungen von Brutögeln oder Fledermäusen

2. Artenschutzfachliche Prüfung (AFB)
Detaillierte Prüfung der Verbotstatbestände sowie Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.

3. Maßnahmenkonzeption
Entwicklung von Vermeidungs-, Minimierungs- und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

4. Biologische Baubegleitung
Fachliche Begleitung der Baumaßnahme zur Sicherstellung der artenschutzrechtlichen Vorgaben und zur Vermeidung von Verzögerungen.

Biotope-Studio unterstützt Sie ganz indivduell, auf Ihr Vorhaben zugeschnitten im Planungsprozess und der Vorhabensumsetzung!

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